Ludwig Uhland - Briefe

An Karl Joseph Anton Mittermaier
Tübingen, 25. Sep. 1849


Hochverehrter Herr!

Noch immerfort bringen uns die Zeitungsblätter aus Baden
standrechtliche Erkenntnisse, meist Todesurteile und, wo die Milde
vorschlägt, Verurteilungen zu 10jährigem Zuchthaus. Von Tag zu Tag
hat man die Einstellung dieser außerordentlichen Strafrechtspflege
erwartet, vergeblich! wie die gleichgiltigste Fristerstreckung wird
die Fortdauer des Standrechts je wieder von vier Wochen zu vier
Wochen verkündigt. Der Eindruck dieses Verfahrens ist der, daß nicht
der gegenwärtige Zustand des badischen Landes die Verlangerung
erheische, sondern daß dieselbe lediglich verfügt werde, damit nicht
die milderen, ordentlichen Gerichte eintreten, bevor alle, an denen
man ein blutiges Beispiel aufstellen zu müssen glaubt,
standrechtlich getroffen sind. Umsonst versucht man es, für diese
Gerichtsbarkeit überhaupt einen rechtlichen Standpunkt zu ergründen.
Es ist auch meines Wissens von der badischen Regierung nirgends ein
solcher angegeben worden. Ist es denn auch jemals erhört worden, daß
eine Regierung den Stab des Blutgerichts über ihre eigenen
Angehörigen freiwillig in die Hände einer fremden Militärgewalt
ü bergeben hat? Mußten es Kriegsgerichte sein, war es denn durchaus
unmöglich, aus einem neuen Kerne des badischen Heeres ordnungsmäßig
solche herzustellen? Und war dies wirklich nicht ausführbar, wäre
man also genötigt gewesen, alle jene Prozesse an den ordentlichen
gemeinen Richter zu verweisen und hätte man dann auch, nach früherer
Erfahrung, von den Geschwornen nur parteiische Freisprechungen
erwarten zu dürfen gemeint, so fragt es sich noch immer, und dies
ist der politische Gesichtspunkt: auf welcher Seite lag das größere
Unheil? Lag es darin, daß keine Hinrichtungen stattgefunden hätten,
der strafenden Gerechtigkeit nicht ihr Opfer geworden wäre, oder
liegt es nicht vielmehr in einer Maßregel, welche die Wunden des
zerrütteten Landes nicht heilen läßt, weil sie täglich neu
aufgerissen werden? Es ist wahrlich nicht abzusehen, wie eine
Regierung sich befestigen kann, die den ernstesten Teil des
Richteramts verfassungswidrig auf eine Weise hingibt, wodurch bei
der besiegten Partei fortwährend der Schrei der Rache geweckt, und
auch bei solchen, die nicht zu dieser Partei zählen, der Groll des
Widerwillens und der Entrüstung erzeugt wird. Ja, verehrter Mann!
Sie erinnern sich, denn Sie haben in erster Reihe daran gearbeitet,
mit welchem Eifer, mit welcher ängstlichen Sorgfalt wir in den
« Grundrechten des deutschen Volks« und noch bei Beratung des letzten
Ausnahmeartikels der Verfassung die Strafrechtspflege unabhängig und
unantastbar hinzustellen bemüht waren. Und nun in einem Lande,
dessen Regierung die Grundrechte verkündet, die Verfassung anerkannt
hat, diese Behandlung des Strafrechts! Die Zerrüttung, ich erkenne
das an, ist in Baden nicht von der Regierung ausgegangen, aber durch
solche Maßregeln pflanzt sie die Zerrüttung fort, bringt sich um
Zuneigung und Glauben, verdirbt sich gründlich ihre Stellung im
eigenen Land und im deutschen Gesamtwesen, denn welcher
Vaterlandsfreund sollte sich nicht tief verletzt, gedemütigt fühlen,
daß nach den Erwartungen und Anstrebungen des Jahres 1848 in einem
deutschen Staate dieser Zustand, und dazu noch mit dem harmlosen
Anspruch auf rechtliche Giltigkeit, seit Monaten sich erhalten kann!

Sie haben wohl gelesen, daß in Württemberg von vielen Seiten,
auch von den konservativen Gemeindebehörden, dringende
Aufforderungen an unsre Regierung ergehen, sich mit allen ihr zu
Gebot stehenden Mitteln für die Aufhör des badischen Standrechts
ü berhaupt und namentlich auch in Beziehung auf dort verhaftete
Württemberger zu verwenden. Ich weiß nicht, ob dem württembergischen
Ministerium die Mittel einer wirksamen Verwendung zu Gebot stehen,
ob nicht alle volksmäßige Kundgebungen in dieser Sache von den
Gewalthabern in Baden nur für Parteigetrieb angesehen werden.
Unbekannt ist mir auch, was in Ihrem Lande selbst in dieser Richtung
geschehen, ob insbesondre etwas dem Ähnliches versucht worden ist,
was ich Ihrer Erwägung hier vorzulegen mir gestatte. Wenn angesehene
Rechtskundige, Sie, Welcker, Mohl u. a., Männer, die außerhalb der
schroffen Parteiung stehen, die als badische Staatsbürger und
Volksvertreter den nächsten, dringendsten Beruf der Beteiligung
haben und dafür anerkannt sind, wenn diese ungesäumt und öffentlich
vor Baden und vor der ganzen deutschen Nation ihr nach allen Seiten
rückhaltloses Rechtserachten, ihren entschiedenen Ausspruch darüber
abgäben, was gegenüber jenen Ausnahmegerichten Verfassung, Gesetz,
selbst die allgemeinsten Rechtsgrundsätze fordern und verwerfen, ich
denke mir, eine solche Stimme würde nicht wirkungslos verhallen.

In dieser quälenden Zeit sinnt jeder an seinem Teil auf Rat
und Abhilfe; nehmen Sie auch meinen Gedanken, dem Sie vielleicht auf
andrem Wege schon werktätig vorgegriffen haben, mit derselben
freundlichen Gesinnung auf, der ich mich durch alle Wechselfälle der
Frankfurter Versammlung von Ihnen zu erfreuen hatte.

In aufrichtiger Hochschätzung

L.. U.
________


An Alexander von Humboldt
Tübingen, 2. Dez. 1853


Euer Exzellenz!

Von verschiedenen Seiten und in glaubhafter Weise kommt mir
heute die Nachricht zu, daß das Kapitel des Ordens, der sich Ihrer
Vorstandschaft erfreut, beschlossen habe, mich zum Mitglied
desselben vorzuschlagen. Es mag voreilig erscheinen, wenn ich vor
erfolgter Bestätigung dieses Vorschlags und vor irgendwelcher
amtlicher Eröffnung mir eine Äußerung gestatte, die eine gänzlich
ü berflüssige sein kann. Gleichwohl ergreife ich eben den Augenblick
der noch unentschiedenen Sache, um nichts zu versäumen, was ein so
ü berraschender und unverdienter Gunsterweis mir auflegt. Er
verpflichtet mich, jetzt schon unrückhaltig zu sagen, daß ich mit
literarischen und politischen Grundsätzen, die ich nicht zur Schau
trage, aber auch niemals verleugnet habe, in unlösbaren Widerspruch
geraten würde, wenn ich in die mir zugedachte, zugleich mit einer
Standeserhöhung verbundene Ehrenstelle eintreten wollte. Dieser
Widerspruch wäre um so schneidender, als nach dem Schiffbruch
nationaler Hoffnungen, auf dessen Planken auch ich geschwommen bin,
es mir nicht gut anstände, mit Ehrenzeichen geschmückt zu sein,
während solche, mit denen ich in vielem und wichtigem
zusammengegangen bin, weil sie in der letzten Zerrüttung
weiterschritten, dem Verluste der Heimat, Freiheit und bürgerlichen
Ehre, selbst dem Todesurteil verfallen sind, und doch, wie man auch
ü ber Schuld oder Unschuld urteilen mag, weder irgendein einzelner,
noch irgendeine öffentliche Gewalt sich aufrichtig wird rühmen
können, in jener allgemeinen, nicht lediglich aus kecker Willkür,
sondern wesentlich aus den geschichtlichen Zuständen des Vaterlands
hervorgegangenen Bewegung durchaus den einzig richtigen Weg verfolgt
zu haben.

Der politisch parteilose Standpunkt, den das verehrte
Ordenskapitel einnimmt, das ausgezeichnete Wohlwollen, das mir in
jetziger Zeitlage doppelt erfreuend zugewandt wird, müssen, ich
fühle das sehr wohl, den Tadel schärfen, der unvermeidlich über
meinen Entschluß ergehen wird, aber Überzeugungen, die mich im Leben
und im Liede geleitet haben, lassen mir keine Wahl, so wenig sie dem
lebhaften Danke Eintrag tun, mit dem mich die mir in hohem Grade
ehrenvolle Beschlußnahme des Kapitels erfüllt hat.

Genehmigen Euer Exzellenz den Ausdruck meiner vollkommenen,
dankbarsten Verehrung.

Dr. L. U.
________


An Alexander Freiherrn von Humboldt
Tübingen, 10. Dez. 1853


Euer Exzellenz!

Ihre verehrten Schreiben, beide vom 5. d. M., sind mir ehegestern
und gestern zugegangen. Das zweite, ein Zeugnis unermüdeter Güte,
sagt mir leider, daß meine fast voreilig beschleunigten Zeilen vom
2. d. doch nicht zeitig genug in Ihre Hand gekommen sind.
Ö ffentliche Blätter brachten und besprachen zwar sogleich die Kunde
von der auf mich gefallenen Wahl des Ordenskapitels, von meiner
Seite blieben Empfang und Inhalt der beiden Zuschriften überall
unerwähnt, so dankbar ich derselben zu gedenken volle Ursache hätte.

Ein eigenes Zusammentreffen der Umstände hat es gefügt, daß am
nächsten Morgen nach Abgang meines Schreibens vom 2. d. mir von
München aus die Nachricht einer gleichen Verleihung amtlich zukam,
worauf ich sofort in derselben Weise wie nach Berlin und mit
Beziehung auf die hier rückstellige Wahl meine Äußerung
einzuschicken mich beeilte. Darin liegt nun freilich, abgesehen von
den Grundsätzen, die tatsächliche Unmöglichkeit eines Wechsels
meiner Entschlüsse. Mein Verhalten darf gewiß nicht nach der einen
und der andern Seite ein verschiedenes sein, und wie könnte ich mit
gutem Gewissen die huldvolle Wahlbestätigung Sr. Majestät des Königs
von Preußen mir aneignen, da ich annehmen muß, daß dieselbe nicht
erfolgt wäre, wenn jener andre Vorgang oder wenn meine in dem
Schreiben an Euer Exzellenz ausgesprochene Gesinnung zuvor noch zur
höchsten Kenntnis hätte gelangen können. Um die Darlegung meines
ehrfurchtsvollen Dankes an höchster Stelle Sie zu bitten, darf ich
mir unter solchen Verhältnissen kaum gestatten.

Tief empfinde ich, daß es minder schwer ist, der Ungunst und
dem Unrecht die Stirne zu bieten, als einer großen und unerwarteten
Begünstigung sich nicht entgegenkommend zu erzeigen, über alles
drückend aber ist mir das Bewußtsein, daß Ihnen, edler,
hochgestellter Mann, in dem Augenblicke da Sie für die
wohlwollendste, mit Aufopferung verfolgte Absicht nur Unlust und
Verlegenheit ernten, mein inniger Dank, meine anhänglichste
Verehrung nichts gelten kann.

Euer Exzellenz
ehrerbietigster
Dr. L. U.



 

 

 

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